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Kundmachung : das zuletzt am 3. May 1832 kund gemachte Verboth des Tabakrauchens auf offener Gasse in der Stadt, ist zwar schon im Allgemeinen in den ältern Verordnungen ... enthalten ... Es treten aber ... nebst den Rücksichten der Feuersgefahr auch jene des öffentlichen Anstandes ein, und da es dessen ungeachtet nicht gehörig beachtet wird, sieht man sich veranlasst, dasselbe in Gemässheit des erhaltenen hohen Auftrages namentlich für die innere Stadt insbesondere in Erinnerung zu bringen ...

Title
Kundmachung : das zuletzt am 3. May 1832 kund gemachte Verboth des Tabakrauchens auf offener Gasse in der Stadt, ist zwar schon im Allgemeinen in den ältern Verordnungen ... enthalten ... Es treten aber ... nebst den Rücksichten der Feuersgefahr auch jene des öffentlichen Anstandes ein, und da es dessen ungeachtet nicht gehörig beachtet wird, sieht man sich veranlasst, dasselbe in Gemässheit des erhaltenen hohen Auftrages namentlich für die innere Stadt insbesondere in Erinnerung zu bringen ...
Author
Vienna (Austria)
Publication
[Vienna : s.n., 1837]

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TextRestricted use Arents 08-426Schwarzman Building - Arents Collection Room 328

Details

Additional Authors
Vienna (Austria). Magistrat.
Description
1 sheet ([1] p.); 37 x 23 cm. (fol.)
Alternative Title
Verboth des Tabakrauchens auf offener Gasse in der Stadt
Subject
  • Smoking > Law and legislation > Austria > Vienna
  • Fire prevention > Law and legislation > Austria > Vienna
  • Disorderly conduct > Austria > Vienna
Genre/Form
Broadsides – Austria – 19th century.
Note
  • Title from caption and beginning of text.
  • At head of title: Ad Nro. 1845/P.
  • At end: Von dem Magistrate der k.k. Haupt- und Residenzstadt, Wien, den 11. July 1837. Anton Edler v. Leeb, k.k. wirklicher n. öst. Regierungsrath und Bürgermeister. Ignaz Czapka, Vice-Bürgermeister. Johann Küsswetter, Magistratsrath.
Call Number
Arents 08-426
OCLC
427122567
Author
Vienna (Austria)
Title
Kundmachung : das zuletzt am 3. May 1832 kund gemachte Verboth des Tabakrauchens auf offener Gasse in der Stadt, ist zwar schon im Allgemeinen in den ältern Verordnungen ... enthalten ... Es treten aber ... nebst den Rücksichten der Feuersgefahr auch jene des öffentlichen Anstandes ein, und da es dessen ungeachtet nicht gehörig beachtet wird, sieht man sich veranlasst, dasselbe in Gemässheit des erhaltenen hohen Auftrages namentlich für die innere Stadt insbesondere in Erinnerung zu bringen ...
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[Vienna : s.n., 1837]
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Vienna (Austria). Magistrat.
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Arents 08-426 BROADSIDE+
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